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Ihr Steuerberater &
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Steuerberatung Wien - Gratis Erstberatung
Steuerberatung Wien für Gastronomie

Ihr Steuerberater
für Gastronomie

Als Steuerberater begleiten wir Gastronomie Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung für Ärzte

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Als Steuerberater begleiten wir Ärzte um den Papierkram möglichst gering zu halten

Steuerberatung Wien für Bau

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Als Steuerberater begleiten wir Bau Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung Wien für KMU

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für Klein- & Mittelunternehmen

Als Steuerberater begleiten wir kleinere und mittlere Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberater Wien - Vermietung und Verpachtung

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für Vermietung und Verpachtung.

Als Steuerberater begleiten wir sie bei Ihrer Vermietung um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung Wien für Autovermietung und Taxi

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für Autohäuser, Mietwagen & Taxi

Als Steuerberater begleiten wir Unternehmen aus der Autobranche um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberater Wien - Land- und Forstwirtschaft

Ihr Steuerberater
für Land- & Forstwirtschaft

Als Steuerberater begleiten wir Land- und Forstwirte um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Dr. Schmalzl

Ihr Steuerberater in
Wien | Schwechat | Baden | Hainburg

Als ihr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in und um Wien erbringen wir für Sie folgende Leistungen aus einer Hand:
SteuerberatungWirtschaftsberatung | Wirtschaftsprüfung | BilanzierungBuchhaltungLohnverrechnungVertretung vor den Finanzämtern

News

Aktuelles

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Keine vorweggenommenen Werbungskosten bei "ewiger Sanierung"

Kosten und Aufwendungen, welche schon vor der Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen geleistet werden, können dennoch Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für das Vorliegen solcher vorweggenommenen Werbungskosten ist, dass Umstände gegeben sind, welche über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und deutlich

Verschiedene Facetten bei der Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung

Die steuerliche Geltendmachung von Kosten bzw. Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung - in einem weiteren Schritt müssen sich auch oftmals Gerichte (z.B. BFG, VwGH) damit auseinandersetzen. Anhand einer unlängst ergangenen BFG-Entscheidung (GZ RV/7103866/2024 vom 9.4.2025)

Keine Umsatzsteuer beim Ausbildungskostenersatz

Es ist in der Arbeitswelt eine übliche Praxis, dass Arbeitgeber Ausbildungskosten von Mitarbeitern übernehmen. Dabei wird regelmäßig vertraglich vereinbart, dass den Mitarbeiter bei Ausscheiden aus dem Unternehmen eine mit Zeitablauf abnehmende (anteilige) Rückzahlungsverpflichtung trifft. Bisher ging die Finanzverwaltung dabei überwiegend davon aus, da