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Ihr Steuerberater &
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Steuerberatung Wien - Gratis Erstberatung
Steuerberatung Wien für Gastronomie

Ihr Steuerberater
für Gastronomie

Als Steuerberater begleiten wir Gastronomie Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung für Ärzte

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für Ärzte

Als Steuerberater begleiten wir Ärzte um den Papierkram möglichst gering zu halten

Steuerberatung Wien für Bau

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für den Bau

Als Steuerberater begleiten wir Bau Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung Wien für KMU

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für Klein- & Mittelunternehmen

Als Steuerberater begleiten wir kleinere und mittlere Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberater Wien - Vermietung und Verpachtung

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für Vermietung und Verpachtung.

Als Steuerberater begleiten wir sie bei Ihrer Vermietung um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung Wien für Autovermietung und Taxi

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für Autohäuser, Mietwagen & Taxi

Als Steuerberater begleiten wir Unternehmen aus der Autobranche um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberater Wien - Land- und Forstwirtschaft

Ihr Steuerberater
für Land- & Forstwirtschaft

Als Steuerberater begleiten wir Land- und Forstwirte um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Dr. Schmalzl

Ihr Steuerberater in
Wien | Schwechat | Baden | Hainburg

Als ihr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in und um Wien erbringen wir für Sie folgende Leistungen aus einer Hand:
SteuerberatungWirtschaftsberatung | Wirtschaftsprüfung | BilanzierungBuchhaltungLohnverrechnungVertretung vor den Finanzämtern

News

Aktuelles

Hier erfahren Sie die aktuellsten Neuigkeiten aus der Steuerberater Branche.
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Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2023 bzw. ab 1. Oktober 2023 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2023 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2023 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wesentliche Bestandteile eines Antr

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023

Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. i

Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2022

Am 30. September 2023 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2022 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline