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Ihr Steuerberater &
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Steuerberatung Wien - Gratis Erstberatung
Steuerberatung Wien für Gastronomie

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Als Steuerberater begleiten wir Gastronomie Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung für Ärzte

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Als Steuerberater begleiten wir Ärzte um den Papierkram möglichst gering zu halten

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Steuerberatung Wien für KMU

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Als Steuerberater begleiten wir kleinere und mittlere Unternehmen um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberater Wien - Vermietung und Verpachtung

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für Vermietung und Verpachtung.

Als Steuerberater begleiten wir sie bei Ihrer Vermietung um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberatung Wien für Autovermietung und Taxi

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Als Steuerberater begleiten wir Unternehmen aus der Autobranche um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Steuerberater Wien - Land- und Forstwirtschaft

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Als Steuerberater begleiten wir Land- und Forstwirte um den Papierkram möglichst gering zu halten.

Dr. Schmalzl

Ihr Steuerberater in
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Als ihr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in und um Wien erbringen wir für Sie folgende Leistungen aus einer Hand:
SteuerberatungWirtschaftsberatung | Wirtschaftsprüfung | BilanzierungBuchhaltungLohnverrechnungVertretung vor den Finanzämtern

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BMF-Info entschärft Grunderwerbsteuer durch EuGH-Rechtsprechung

Auswirkungen des EuGH-Urteils „Nova Iberomoldes“ auf Österreich Der EuGH hatte in seinem Urteil zur Rechtssache „Nova Iberomoldes“ (C-837/24) Anfang Juni 2026 entschieden, dass die Erhebung der portugiesischen Grunderwerbsteuer bei bestimmten Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften mit der Kapitalansammlungs

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Frist für Herabsetzungsanträge zum 30. September Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2026 bzw. ab 1. Oktober 2026 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2026 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2026 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt ges

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2026

Fristen und Kreis der betroffenen Unternehmen Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12.2025 ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2026 erfolgen. Zusätzliche Anga